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Grenzenlos Geld in der EU
Bei einer Onlinebestellung ist es egal, in welchem Land der EU ein Kunde sein Konto führt
Bietet ein Onlineversand Kunden mit Wohnsitz in Deutschland die Zahlung per Lastschrift an, darf er den Einzug von einem Konto im EU-Ausland nicht ablehnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Versandhändler Pearl entschieden. „Versandhändler dürfen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht vorschreiben, in welchem Land der Europäischen Union sie ihr Konto zu führen haben“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin vom vzbv. „Sie müssen es akzeptieren, wenn der Kunde ein EU-Auslandskonto für Zahlungen nutzen will.“ Auslandskonten unterhalten zum Beispiel viele Grenzpendler, die in Deutschland wohnen, aber im Nachbarland arbeiten.
Ein Kunde hatte auf der Internetseite des Versandhändlers vergeblich versucht, per Lastschrift von seinem Konto in Luxemburg zu zahlen. Schon bei der Eingabe der Kontonummer erschien eine Fehlermeldung.
Auf Nachfrage erklärte der Kundenservice: „Bei Kunden, deren Wohnsitz in Deutschland ist, ist es uns leider nicht möglich, von einem ausländischen Bankkonto abzubuchen.“ Das verstößt laut OLG gegen die Sepa-Verordnung der EU.