RENTENBESCHEID
: Keine Rückzahlung nach 14 Jahren

Der Versuch der Rentenversicherung, sich mit 14 Jahren Verspätung zu viel gezahlte Leistungen zurückzuholen, ist am Donnerstag gescheitert. Das Bremer Sozialgericht gab einer 77-Jährigen Recht, die sich dagegen gewehrt hatte, 3.126 Euro zurück zu überweisen. Vor 14 Jahren hatte die Dame ihre vorläufige Rente bewilligt bekommen unter dem Hinweis, ihr Einkommen werde später angerechnet. Sie hörte nichts von der Rentenversicherung, bis diese 2007 die zu viel gezahlte Rente zurückforderte. Das verstoße gegen Treu und Glauben, fand das Gericht. LMF