Kein Zwangsumzug vor November

Technische Ursachen wie erschwerte Datenübertragung führen zu einer kleinen Abmilderung der Hartz IV Vorgaben

bremen taz ■ Verordnete Hartz IV-Zwangsumzüge werden in Bremen vorerst weiter auf Eis gelegt. Das jedenfalls teilt die Sozialsenatorin heute den Abgeordneten in der bremischen Sozialdeputation mit. Danach gibt es vor allem technische Gründe, die dazu führen, dass die von vielen Hartz IV-Betroffenen als schwerwiegend empfundene Androhung eines Zwangsumzugs erneut für weitere zwei Monate ausgesetzt wird.

Klartext: Vor November wird nichts geschehen, was Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen in zusätzliche Bedrängnis bringt. Denn noch immer gilt als unklar, ab welcher Mietgrenze Bremer Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen einen teuren Umzug auf sich nehmen müssen.

Hintergrund ist eine frühere Entscheidung der Sozialdeputation, die fortgeschrieben werden soll. Damals hatten die SozialpolitikerInnen sich darauf geeinigt, über das heikle Thema „Zwangsumzug“ so lange nicht zu entscheiden, bis valide Daten über die Zahl der Betroffenen, die Unterkunftskosten und den Wohnungsmarkt bekannt sind. Diese Informationen hätten erst bis Juli, später bis August vorliegen sollen. Weil das „kleinräumige“ Datenmaterial bis heute nicht zugänglich ist, gibt es nun einen neuerlichen Aufschub.

Als besonderes Handicap gilt die schleppende Datenübermittlung zu Miethöhen durch die Bundesagentur für Arbeit. Hieß es zu Jahresbeginn noch, dass die – allenthalben kritisierte – Software dies nicht leiste, so scheint dieses Problem inzwischen gelöst. Nun jedoch muss die Datenübermittlung erst genehmigt werden. Das dauert. Schon sinnt das Ressort offenbar über Abhilfe. Sollten die Daten nicht zeitnah eintreffen, die insbesondere rund 12.000 frühere Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen betreffen, die seit Januar 2005 Arbeitslosengeld II beziehen, so will die Verwaltung selbst aus dem bis dahin vom Hamburger Unternehmen Gewos vorgelegten Teil-„Gutachten zur Überprüfung der Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten“ selbst „Konsequenzen für die künftige Festlegung der Angemessenheitsgrenzen“ der Mietkosten ableiten. Diese „könnten dann voraussichtlich am 1. November per veränderter Verwaltungsanweisung in Kraft treten. Bleibt abzuwarten, ob die PolitikerInnen der Fraktionen, die bisher die Verantwortung für das Prozedere mittrugen, diesem Vorschlag heute so folgen.

„Wir haben beschlossen, nichts zu entscheiden, so lange keine verlässlichen Daten vorliegen“, sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Frank Pietrzok. Er geht vorerst davon aus, „dass die realen Unterbringungskosten hinter den erwarteten zurückbleiben“. Ob sich das freilich zum Jahresende bestätige, sei noch offen. So hätten Beschäftigte der Sozialzentren ihm signalisiert, dass es höchst problematisch sei, innerhalb der Mietvorgaben eine Wohnung zu finden. Eine Einzelperson beispielsweise darf danach nicht mehr als 245 Euro zuzüglich Heizkosten für maximal 45 Quadratmeter ausgeben. ede