FDP gegen „Meinungsfreiheit light“

WAHLKAMPF Göttingens Liberale stoßen sich an angeblich grundgesetzwidrigen Regularien für Info-Stände und Unterschriftensammlungen. An denen hatte das Verwaltungsgericht nichts auszusetzen

Solche Willkür charakterisiere „Diktaturen“, sagt die FDP-Vorsitzende

In Niedersachsen ist Wahlkampf – und die FDP entdeckt ihre Wurzeln als Bürgerrechtspartei: Eine „verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit“ warfen die Liberalen gestern der Stadt Göttingen vor.

Konkret kritisiert die örtliche FDP-Vorsitzende Felicitas Oldenburg Auflagen für das Flugblattverteilen. „Damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und das Interesse der Passanten an einer ungehinderten Straßennutzung nicht beeinträchtigt werden, dürfen nur Gespräche mit Personen geführt werden, die ein deutliches Interesse bekunden“, heißt in es der standardisierten Sondernutzungserlaubnis der Verwaltung für Info-Stände. Ein Ansprechen und Aufhalten von Personen außerhalb des Standes sei untersagt.

Solche willkürlichen Verbote charakterisierten „allein Diktaturen“, meint Oldenburg, die im Ortssteil Nikolausberg mehrmals Stände für eine Initiative angemeldet hat, die einen Bürgerentscheid zur Kreisfusion in Südniedersachsen erzwingen will. Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Meinung und auf Information könnten nicht durch Nebenbestimmungen „in einer Art selbstherrlichem Göttinger Landrecht“ einfach ausgehebelt werden.

Das Bundesverfassungsgericht habe festgehalten, dass jeder Passant leicht einem Flugblattverteiler ausweichen könne. Die verordnete „Meinungsfreiheit light“ jedenfalls werde es mit den Liberalen und „sicherlich allen aufrechten Demokratinnen und Demokraten“ nicht geben, so Oldenburg.

Hintergrund des vor zwei Jahren beschlossenen und verwaltungsgerichtlich bestätigten Passus waren laut Stadtsprecher Detlef Johannsson Beschwerden von Passanten: Die hätten sich durch Flugblattverteiler auf dem Marktplatz bedrängt gefühlt. Gesonderte Regelungen für alle Stadtteile könne es schon aus praktischen Gründen nicht geben. Im Übrigen stehe es Oldenburg als Ratsmitglied frei, die Angelegenheit ins Kommunalparlament zu tragen. RP