: Bleiberecht nach langem Kampf
Eine geflüchtete Romni aus Serbien und ihre Tochter erhalten nun doch eine Aufenthaltserlaubnis. Noch im vergangenen Jahr hatte Innensenator Geisel einen Antrag der Härtefallkommission abgelehnt
Von Rüdiger Rossig
Die 33-jährige Maja* und ihre vierjährige Tochter Lena* können aufatmen: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat den Romnija aus Serbien eine Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallregelung gemäß Paragraf 23a Aufenthaltsgesetz erteilt. Im August 2017 hatte der Innensenator einen entsprechenden Antrag der Härtefallkommission noch abgelehnt, weil er an Majas Integrationsbemühungen zweifelte. Die Härtefallberatung reichte daher eine Remonstration ein, die ebenfalls abgelehnt wurde. Als Reaktion stellte der Flüchtlingsrat Berlin im vergangen Jahr eine Petition an den Petitionsausschuss im Abgeordnetenhaus, der für einen Aufenthaltstitel für Maja und Lena entschied.
Neben weiteren stichhaltigen Beweisen über die erlebte Gewalt der beiden durch Lenas Vater wurden dem Innensenator weitere ärztliche Atteste eingereicht, die die kritische Gesundheitslage von Mutter und Tochter deutlich machten. Das lange Warten und Kämpfen um einen sicheren Aufenthalt sowie die ständige Angst vor einer Abschiebung hatten sowohl Majas als auch Lenas gesundheitliche Verfassung verschlimmert.
Maja war 1999 mit ihrer Familie vor dem Kosovokrieg nach Deutschland geflohen. Dort besuchte sie die Schule und lernte die Sprache. Nach der freiwilligen Rückkehr 2004 nach Serbien erlebte die junge Frau die allgegenwärtige Armut und den grassierenden Rassismus gegen Roma – aber das, was Maja „die Katastrophe“ nennt, begann erst Jahre später, als sie und ihr damaliger Freund gegen den Willen beider Familien heirateten.
Ihre Brüder warfen sie aus dem Elternhaus. Ohne eigenes Einkommen musste Maja zur Familie ihres Mannes ziehen, wo sie immer wieder Opfer häuslicher Gewalt wurde. Nachdem sie schwanger geworden war, gingen sie und ihr Mann nach Deutschland und beantragten Asyl – doch nun begann ihr Gatte sie zu misshandeln. Entsprechend schwer verliefen Schwangerschaft und Lenas Geburt, das Kind benötigt bis heute professionelle Betreuung.
„Seit die positive Entscheidung auf dem Tisch liegt, ist klar: Maja und Lena haben es geschafft“, sagt Sozialarbeiterin Karolin Sander vom Internationalen Bund, die Mutter und Tochter unterstützt. „Jetzt heißt es aber: den Blick nach vorne richten. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist an Auflagen gebunden.“ Im Entschluss des Innensenators heißt es: „Die Aufenthaltserlaubnis wird mit der Maßgabe erteilt, dass Maja die Berufsbildungsreife erwirbt und anschließend eine Ausbildung aufnimmt oder im Falle eines Abbruchs der Berufsbildungsreife/Ausbildung den Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit sichert.“
* Die Namen wurden auf Wunsch der Betroffenen geändert
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