Youtuber tötete nur fahrlässig

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen den Motorradraser Alpi T. Die Staatsanwaltschaft wollte Revision

Ein Bremer Motorradfahrer, der im Juni 2016 mit überhöhtem Tempo einen 75-jährigen Fußgänger umfuhr und so schwer verletzte, dass er starb, hat sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Bremen, das den unter dem Namen Alpi bekannten Youtuber unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte. Die Verteidigung hatte für den zur Tatzeit 23-jährigen Motorradfahrer Alpi eine noch mildere Strafe angestrebt.

Die Bundesanwaltschaft beantragte bei der BGH-Verhandlung überraschend, die Revision der Staatsanwaltschaft zu verwerfen. Die hatte auf vorsätzliche Tötung plädiert. Die Bundesanwältin sah hingegen keine Rechtsfehler im ersten Verfahren und damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Alpi hatte in den Monaten vor dem Unfall Videos ins Netz gestellt, auf denen riskante Fahrmanöver und Beinahe-Unfälle zu sehen sind. Sein Youtube-Kanal hatte mehr als 80.000 Abonnenten – er verdiente Geld mit seinen wahnwitzigen Fahrten. Zu den Videos sagte sein Anwalt: „Da sind wirklich hässliche Sachen dabei.“ Er betonte aber, das tödliche Geschehen habe damit nichts zu tun. „Die Kamera war da nicht an. Er war auf dem Heimweg.“

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Bremen auf Mord plädiert. Sie warfen Alpi vor, von einem anderen Unfall geflohen und dabei den 75-Jährigen erfasst zu haben. Die Helm-Kamera soll auch während der Unfallfahrt gelaufen sein, die Raserei hätte also für Klicks stattgefundene. Beides sah das Landgericht als nicht erwiesen an.

Alpis Verteidiger räumte ein, dass sein Mandant, der vor der Tat mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde auf dem Motorrad durch die Stadt gerast war, viel zu schnell gewesen sei. Er gab zu Bedenken, dass der überfahrene Fußgänger alkoholisiert trotz Rotlicht über die Ampel ging. Sein Mandant bereue die Tat, die ihn „aus dem Leben gerissen“ habe. (dpa/taz)