petition der woche
: Das Urheberrecht soll in Zukunft auch Tweets schützen

Anlass der Petition Tweets werden ohne Quellenangabe kommerziell verwertet

Das wollen die Initiatoren Urheberrecht für Tweets

Das wollen sie wirklich Auch ein bisschen Geld verdienen

Das Internet ist voller Bösewichter. Den „Twitter Poeten“ wurden auf dem gleichnamigen Kurznachrichtendienst ihre schönen Tweets geklaut. Deswegen starteten sie eine Petition auf change.org. In dieser fordern sie, dass das Urheberrecht zukünftig auch für Tweets gilt. Ebenso sollen diese Inhalte nicht ohne die Zustimmung der VerfasserInnen in anderen sozialen Medien geteilt werden können.

Adressat der Petition ist Twitter-Deutschland-Chef Thomas de Buhr. „Eigentlich würde es an den neuen Justizminister gehen, aber da wir nun mal noch keine neue Bundesregierung haben, geht es erst mal an Twitter“, erklärt @darksun666, eine der drei InitiatorInnen der Petition. „Letztlich ist der Bundesgerichtshof dran – wir wollen eine einheitliche Rechtsprechung schaffen.“

Ihrem Twitteraccount, auf dem @darksun666 über das Thema informiert, folgen über 7.600 Nutzer. Über den „Tweetklau“, von dem sie auch selbst betroffen ist, und andere persönliche Erlebnisse berichtet sie auch auf ihrem Blog. Aus diesem Grund möchte sie lieber anonym bleiben. „Die Twitter Poeten“ wollen mit ihrer Facebookseite Transparenz schaffen, wer hinter welchem Tweet steht, und so Weiterverwendung unter falschem Namen verhindern.

„Viele der Tweets, die wir schreiben, landen ohne Quellenangabe auf Facebook. Das Problem ist, dass es immer mehr Leute gibt, die daraus Kapital schlagen. Ohne uns zu fragen, verdienen sie mit unseren Tweets ihr Geld“, sagt @darksun666.

Ein Hauptakteur ist dabei der in den sozialen Medien als „Der Poet“ auftretende Deno Licina. Viele unter seinem Namen veröffentlichte Zeilen stammen ursprünglich von anderen. Darauf weisen Screenshots der Originaltweets hin. Doch weder das noch ein offener Brief brachten bisher Erfolg. Auch als @darksun666 einen Text wegen Urheberrechtsverletzungen bei Facebook meldete, enthielt die Antwort nur den Hinweis, dass der Inhalt nicht urheberrechtlich geschützt sei.

Juristisch wird im Einzelfall entschieden, was genau unter das Urheberrecht fällt. Ein Text ist erst geschützt, wenn die „Schöpfungshöhe“ erreicht ist. Dazu muss es sich um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handeln. Sie hebt sich durch entsprechende Individualität vom einfachen Gebrauch der Alltagssprache ab. Sätze, die etwa Redewendungen nahe stehen, fallen raus. Grundsätzlich, so argumentieren Juristen, ist dieser notwendige Grad der geistigen Schöpfung jedoch niedrig anzusetzen.

Dennoch entschied das Bielefelder Landgericht im letzten Jahr gegen die Klage eines Studenten. Als @tomkraftwerk tweetete er den Satz „Wann genau ist aus ‚Sex, Drugs & Rock’n’ Roll‘ eigentlich ‚Laktoseintoleranz, Veganismus und & Helene Fischer‘ geworden?“ und fand diesen später auf Postkarten wieder. Das Gericht sah die „Schöpfungshöhe“ jedoch nicht erreicht. Die Initiatoren der Petition entmutigt das nicht. Es gebe auch Nutzer, die wegen einzelner Tweets vor Gericht gewonnen hätten. Die auf 280 Zeichen erhöhte Begrenzung für Tweets sei ein weiterer Vorteil.

Von einem generellen Urheberrechtsschutz für Tweets würde Twitter aber wohl nicht profitieren. Der Dienst lebt von spontanen Reaktionen und dem schnellen Austausch zwischen Nutzern. Neue Regelungen könnten das verkomplizieren. Sie würden das Netz ein Stückchen trister machen. Ulrike Stegemann