Schwere Entscheidung

Eigene Tochter nicht entführt: Verfahren gegen Hamburgerin wegen Entziehung Minderjähriger wird mit Auflage eingestellt. Eltern haben sich wieder versöhnt

Glimpflich ist eine 33-jährige Hamburgerin davongekommen, die gestern wegen Entziehung Minderjähriger vor Gericht stand. Mit einer Auflage von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit wurde ihr Verfahren vor dem Amtsgericht Wandsbek eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Haftstrafe ausgesprochen.

Im Juli 2004 war Elena J. nach der Trennung von ihrem Mann zu ihrer Mutter nach Bulgarien gefahren und hatte die damals siebenjährige Tochter mitgenommen. Sie habe gewusst, dass ihr Mann damit nicht einverstanden gewesen sei, gab Elena J. zu. „Aber entführen wollte ich meine Tochter nicht.“ Aufgrund von Geldsorgen habe sie sich mit ihrem Mann häufig gestritten. Beide sind arbeitslos und haben private Insolvenz angemeldet. In Bulgarien sei sie wegen psychischer Beschwerden infolge von Stress in Behandlung gewesen.

Erst nach einem halben Jahr entschloss sich Elena J., mit ihrer Tochter zum Ehemann zurückzukehren. „Vielleicht kennen Sie das, wenn man sich einfach nicht entscheiden kann“, versuchte sie Richterin Jessica Zimmerling ihr langes Zögern zu erklären. „In meinem Beruf wäre das schlecht“, gab die Richterin zurück.

Elena J. will den Ehestreit und den Prozess so schnell wie möglich vergessen. „Für mich ist die Sache erledigt. Ich möchte jetzt mit meinem Mann gemeinsam die Zukunft gestalten“, so die Angeklagte. Elena J. hat eine feste Anstellung als Altenpflegerin in Aussicht. Der Tochter habe der Aufenthalt in Bulgarien nicht geschadet, obwohl sie einige Monate in der Schule versäumt hat: „Sie schreibt nur Einser.“

Richterin Zimmerling betonte, dass die Tat trotz des guten Ausgangs keine Kleinigkeit gewesen sei: „Für den Vater war das damals eine dramatische Situation.“ Kristina Allgöwer