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: Deutsche Fußball Liga muss für Polizeieinsätze zahlen

Das Erheben einer Gebühr für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen ist rechtmäßig, urteilt das Oberverwaltungsgericht Bremen. Der Verband profitiere von der Gewährung der Sicherheit

Das Neue

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich grundsätzlich an den Kosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen urteilte am Mittwoch, dass Gebühren bei „gewinnorientierten Großveranstaltungen mit erfahrungsgemäßem Gefahrenpotential“ verfassungsgemäß sind. Das gilt nicht nur für Fußballspiele der DFL, sondern grundsätzlich für alle kommerziellen Großveranstaltungen, an denen mehr als 5.000 Personen teilnehmen. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist wegen des Grundsatzcharakters des Urteils zulässig.

Der Kontext

Das traditionell arme Bremen hatte es satt, für überbordende Polizeieinsätze bei Fußballspielen zu zahlen. Also änderte das rot-grün regierte Land kurzerhand seine Gebührenordnung und stellte der DFL Mehrkosten in Höhe von knapp zwei Millionen Euro für Polizeieinsätze bei riskanten Spielen in Rechnung. Erstmals beim Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015. Damals waren 969 PolizistInnen im Einsatz – Kostenpunkt 415.000 Euro.

Die DFL war beleidigt, sagte umgehend ein geplantes Länderspiel in Bremen ab und klagt seitdem gegen die Bescheide. In erster Instanz hatte sie noch recht bekommen, das Oberverwaltungsgericht hob dieses Urteil jedoch auf.

In der Urteilsbegründung gab das Gericht in allen Punkten Bremen recht: Die DFL profitiere mit Milliardenumsätzen von hohen Zuschauerzahlen und infolgedessen auch von großen Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen. Volle Stadien bedeuteten aber insbesondere bei rivalisierenden Fans ein Gewaltrisiko. Wenn die DFL trotz des Risikos die Spiele durchführt, profitiere sie mehr von der Gewährung der Sicherheit als die Allgemeinheit, so die Richterinnen. Die Kosten seien also individuell zurechenbar – eine Grundvoraussetzung für eine Gebühr.

Die Reaktionen

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) freute sich und kündigte an, bei der Innenministerkonferenz für ein entsprechendes Gesetz auch in anderen Ländern zu werben. DFL-Präsident Reinhard Rauball sagte, die Bewertung des Gerichts sei „unzutreffend“, und kündigte an, in Revision zu gehen. Der Präsident von Werder Bremen, Hubertus Hess-Grunewald, befürchtete einen Wettbewerbsnachteil für seinen Verein, wenn der DFL die Kosten umlegen sollte, was aus Sicht des Gerichts zulässig wäre, weil sowohl Verein als auch DFL als Veranstalter gelten und haftbar sind.

Die Konsequenz

Die DFL muss nicht nur weiter mit Kostenbescheiden aus Bremen rechnen, sondern muss sich künftig möglicherweise auch mit solchen aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder Bayern herumschlagen. Bislang hatten andere Länder eine Polizeikostenbeteiligung ausgeschlossen – das könnte sich nach dem Urteil ändern. Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz (SPD), deutete bereits entsprechende Überlegungen an. Gareth Joswig

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