Silberhochzeit als Mittel der Imagepflege

FUNKE-PROZESS Der ehemalige Minister behauptet, seine Feier habe nicht privaten Charakter gehabt

Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke vor dem Landgericht Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie 10.000 Euro Geldstrafe gefordert. 2007 hatte der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband, dessen Vorsteher Funke zu jener Zeit war, die Silberhochzeit des Politikers mit 8.000 Euro bezuschusst; zudem soll Funke das Gehalt des ebenfalls angeklagten ehemaligen OOWV-Geschäftsführers Hans-Peter Blohm eigenmächtig erhöht haben.

Das Argument der Verteidigung, die Silberhochzeit habe der Imagepflege des Verbands gedient, ließ die Anklage nicht gelten: Es habe sich um eine private Feier gehandelt. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts habe solche Veranstaltungen nicht zu finanzieren und zudem sei nicht ersichtlich, warum ein Versorgungsverband derartige Werbung betreiben müsse.

Zur Erhöhung der Bezüge des Geschäftsführers sei Funke ohne Beschluss des Verbandsvorstands nicht berechtigt gewesen. Zuletzt hatte Blohm 270.000 Euro brutto verdient: „Es kann doch nicht sein, dass der Geschäftsführer eines Wasserverbands in Brake mehr verdient als die Bundeskanzlerin“, sagte der Oberstaatsanwalt.

Die Verteidigung sieht das anders: Funke sei laut Geschäftsordnung autorisiert gewesen, in dieser Frage im Namen des Verbands zu handeln, und die Entlohnung sei branchenüblich gewesen. Von der Kostenübernahme für die Silberhochzeit habe Funke erst im Nachhinein erfahren, weshalb man nicht von Untreue und schon gar nicht von Vorsatz sprechen könne.

Dass Funke und Blohm später versucht haben, die Ausgabe zu verschleiern und als „Dankeschön-Veranstaltung“ für von Baumaßnahmen genervte Anwohner auszuweisen, bezeichnete Funkes Verteidiger als „Eselei“ – aber nicht strafbar, weshalb er Freispruch beantragte. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden. MAIK NOLTE