FLUGVERSPÄTUNGEN
: Entschädigung nach mehr als drei Stunden

LUXEMBURG | Bei der Verspätung eines Fluges von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anrecht auf eine Entschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung bestätigt. Eine Ausnahme gebe es nur dann, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei, die die Airline nicht beeinflussen konnte, so die Richter. Als Ausgleich sind laut EU-Recht zwischen 250 und 600 Euro vorgesehen. (dpa)