Hohe Geldstrafen wegen Volksverhetzung

RECHTSROCK Zwei Musiker vom „Kommando Freisler“ wegen antisemitischer CD-Texte verurteilt

Die CD „Geheime Reichssache“ hat für zwei Rechtsrocker von „Kommando Freisler“ rechtliche Folgen. Das Amtsgericht Herzberg verurteilte am Montag den Sänger und Texter Oliver Keudel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Der mitangeklagte Schlagzeuger muss 3.600 Euro zahlen.

Ende vergangener Woche war das niedersächsische Gericht noch nicht sicher, ob das Verfahren am Montag eröffnet würde. Denn ein dritter Angeklagter wurde vom jüngst verstorbenen Neonazianwalt Jürgen Rieger vertreten. Jetzt entschied man, das Verfahren gegen Alexander H. aus dem schleswig-holsteinischen Neustadt abzutrennen.

Die Urteilsfindung gelang zügig, da die Beschuldigten schon beim Bundeskriminalamt ausgesagt hatten. Gleich zu Beginn der Verhandlung gestand Keudel, der in Bad Lauterberg auch den Szeneladen „Zettel an Zeh“ betreibt, seine Schuld erneut ein. 2003 hatte die Band ihr Erstlingswerk, das den Nachnamen des Präsidenten des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, trägt, veröffentlicht. Im Booklet war Freisler mit Hitler-Gruß abgebildet, außerdem mehrere Hakenkreuzfahnen. Auf der CD hatte die Band Schlager wie „Der Nippel“ oder „Im Wagen vor mir“ mit Hasstexten neu eingespielt.

„Extrem volksverhetzende Texte“ seien das, sagte Oberstaatsanwalt Hans Hugo Heimgärtner und forderte Haftstrafen zur Bewährung. Er will jetzt Berufung einlegen, weil er Geldstrafen angesichts „der menschenverachtenden Mordhetze gegen Juden“ unzureichend hält.

ANDREAS SPEIT