Berlin begehrt
Gleich fünf Initiativen wollen derzeit einen Volksentscheid: eine neue Regierung, bessere Krankenhäuser, weniger Werbung, keine Schulprivatisierung und mehr Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen. Wer hat Chancen durchzukommen? Wer nicht? Der taz-Check
Damit ein Volksbegehren stattfinden kann, muss eine Initiative mindestens 20.000 Unterschriften von wahlberechtigten BerlinerInnen sammeln. Ist diese Hürde genommen, prüft die Innenverwaltung die rechtliche Zulässigkeit. Erst danach kann es zum Volksbegehren kommen.
Dabei müssen innerhalb von vier Monaten rund 175.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Wird auch dieses Ziel erreicht, kann das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf entweder annehmen, oder es kommt zum Volksentscheid.
Zu dieser Abstimmung sind alle BerlinerInnen an einem bestimmten Termin aufgerufen. Der Entwurf wird zum Gesetz, wenn mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten – rund 630.000 – dafür stimmen und diese auch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen stellen.