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GEMEINSCHAFTSUNTERKUNFTMuslimische Familie muss umziehen

MAINZ | Muslimische Familien haben bei drohender Obdachlosigkeit kein Recht auf eine bevorzugte Behandlung und müssen mit einer Gemeinschaftsunterkunft vorliebnehmen. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag einer Familie ab, die wegen Mietschulden ihre Wohnung verloren hatte. Nach der Räumung forderte die Familie von der Stadt anstelle zweier Zimmer in einer Notunterkunft eine abgeschlossene Wohnung. Sie begründete dies mit Vorschriften aus dem Koran. (epd)

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