Verbindliche Standards für Mediationen

REGELN Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss beim Mediationsgesetz geeinigt

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Die Bundesregierung will mit dem Mediationsgesetz Regeln und Standards für außergerichtliche Streitbeilegungen festlegen und diese so stärken. Die Idee dahinter: Manche Konflikte, im privaten Bereich etwa Scheidungen, Zwist ums Erbe oder Streit zwischen Nachbarn, sind nicht unbedingt gelöst, auch wenn es nach einem langen, teuren Gerichtsverfahren ein Urteil gibt. Die zerstrittenen Parteien können stattdessen mit Hilfe eines unabhängigen Dritten, des Mediators, versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diesen Weg konnte man auch vorher schon beschreiten, doch nun hat der Staat Grundregeln für so ein Verfahren festgeschrieben. Außerdem musste Deutschland die Europäische Mediationsrichtlinie in hiesiges Recht umsetzen.

Wie sehen die Regelungen konkret aus?

Im Gesetz ist festgeschrieben, dass Mediationen freiwillig und vertraulich sind. Sie können jederzeit abgebrochen werden. Wer lieber vor Gericht prozessieren will, kann das weiterhin tun. Genau so wird geregelt, dass Mediatoren unabhängig und neutral sein müssen – sie sind „ohne Entscheidungsbefugnis“, wie es das Gesetz regelt. Der Auftrag der Mediatoren: Sie sollen die Kommunikation der Parteien fördern. Sie dürfen nicht in der gleichen Angelegenheit für eine Partei tätig gewesen sein oder werden. Außerdem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Was in einer Mediation vereinbart wurde, kann als vollstreckbar erklärt werden, etwa von einem Notar oder einem Gericht. Gerichtsvollzieher müssten diese Vereinbarung im Zweifel dann umsetzen.

Wer darf Mediator werden?

Das Gesetz beschränkt die Tätigkeit nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe. Bisher arbeiten etwa Psychologen, Pädagogen und Rechtsanwälte als Mediatoren. Der Gesetz legt aber fest, dass sie ausgebildet sein und sich fortbilden müssen. Dazu sollen zum Beispiel Kommunikationstechniken, Konfliktkompetenz und praktische Übungen gehören. Außerdem kann die Bundesregierung nun regeln, wer sich „zertifizierter Mediator“ nennen darf. Die entsprechende Verordnung ist allerdings noch nicht fertig.

Und was ist mit Mediationsverfahren vor Gericht?

In einigen Bundesländern, etwa in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, gab es Experimente mit Mediationen vor Gericht. Dann versuchen Richter zu vermitteln, wenn schon ein Verfahren ausgelöst wurde – also etwa eine Klage eingegangen ist. Wichtig hierbei: Der Richter, der eine Mediation leitet, ist niemals der gleiche Richter, der im Gerichtsverfahren für den Fall zuständig ist. Um die Verfahren vor Gericht von den außergerichtlichen abzugrenzen, wird jetzt unterschieden: Die Mediationen vor Gericht heißen Güteverfahren, der vermittelnde Richter Mediator. DKU