: Ärger um die Breminale
Die Breminale wird Thema in der kommenden Kulturdeputation. Grund ist das Zerwürfnis zwischen den beiden veranstaltenden Gesellschaftern
Von Simone Schnase
Eine schnelle Lösung zum Erhalt der Breminale fordert die Linksfraktion: „Ziel muss es sein, dass das Festival mit seinem kulturell sehr anspruchsvollen und vielfältigen Programm weiterarbeiten kann.“ Denn: Es gibt Streit zwischen den Veranstaltern.
In einer Vorlage für die Kulturdeputation steht, das Festival sei „derzeit als nicht tragfähig anzusehen“. Es gebe aber, heißt es dazu beim Kulturressort, „auf Arbeitsebene Gespräche und demnächst auch einen runden Tisch“. Und man gehe davon aus, dass die Breminale stattfinde.
Das sieht Susanne von Essen, Gesellschafterin der Unternehmergesellschaft (UG) „Sternkultur“, die sich um das kulturelle Breminale-Programm kümmert, genauso. Denn Sternkultur hat bereits das Konzept fürs kommende Jahr vorgestellt und Anträge für Projektmittel der Wirtschaftsförderung (WFB) und Fördergelder der Kulturbehörde gestellt.
Der andere Gesellschafter, die Breminale GmbH unter der Geschäftsführung von Harald Siegel, war stets zuständig für die Gastronomie und Sicherheit der Großveranstaltung – und zwar laut Deputationsvorlage „im Auftrag der Sternkultur UG“.
Aber: Auch Siegel will die kommende Breminale ausrichten – und er ist derjenige, der sich die Namensrechte des ursprünglich einmal von der Stadt organisierten Festivals gesichert hat. „Extrem unattraktiv“ sei die Vorstellung, die Breminale umbenennen zu müssen, sagt von Essen und fragt sich: „Wie konnte Bremen diese Namensrechte überhaupt abgeben?“ Dennoch steht für sie „nicht im Raum, dass die Breminale nicht stattfindet“.
Am Dienstag wird die Kulturdeputation über die „Causa Breminale“ debattieren. Denn wer sie veranstalte und gefördert werden wolle, heißt es in der Deputations-Vorlage, „muss die hinreichende Gewähr bieten können, sie ordnungsgemäß zu veranstalten und die Fördermittel zweckentsprechend zu verwenden“. Und hierzu bestehe „Klärungsbedarf, dem die Beteiligten zunächst nachkommen müssen“.
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