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Neuwahl in Bad Bevensen wegen Grünen-AussperrungNeuwahl mit Grünen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg gibt einer Klage der Grünen in Bad Bevensen gegen ihre Nichtzulassung zur Kommunalwahl statt.

Bald auch wieder mit grünen Schwimmnudeln? Kurbad in Bad Bevensen Foto: dpa

Lüneburg taz | Überrascht war er nicht, aber dennoch „überglücklich“: Martin Feller (Grüne) ist erleichtert, dass das Lüneburger Verwaltungsgericht der Klage seiner Partei gegen den Stadtrat Bad Bevensen stattgegeben hat. Bis vor einem Jahr war er Bürgermeister der Stadt, von der vergangenen Kommunalwahl waren die Grünen jedoch wegen einer fehlerhaften Wahlliste ausgeschlossen worden.

Der Kreisverband Uelzen von Bündnis 90/Die Grünen klagte und bekam nun Recht vorm Verwaltungsgericht, wie dieses in der vergangenen Woche mitteilte. Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Rat der Stadt, die Wahl vom 11. September 2016 für ungültig zu erklären.

Zwar erkannten die Richter an, dass der Wahlvorschlag der Grünen Mängel enthalte, das hätte jedoch nicht zur Zurückweisung des gesamten Vorschlags führen dürfen. Damit sei „die Wahl nicht den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes entsprechend vorbereitet und durchgeführt worden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Die Grünen hatten die Listenplätze 2, 4 und 6 untereinander vertauscht. „Es gab keine Betrugsabsicht, sondern es war ein Versehen, ein Flüchtigkeitsfehler“, sagt Martin Feller, der eigentlich erneut für das Amt des Bürgermeisters hatte kandidieren wollen.

Als sie den Fehler bemerkten, zeigten die Grünen das selbst beim Wahlleiter an – allerdings nach Ablauf der Frist für Änderungen an den Wahllisten. Der Wahlausschuss schloss sie daher von der Wahl aus.

Einen ähnlichen Fall hatte es bei der vergangenen Kommunalwahl auch in Hannover gegeben: Auf einer SPD-Liste waren zwei Plätze vertauscht worden. Der dortige Wahlausschuss hatte die Änderungen allerdings zugelassen.

Wird die Wahl in Bad Bevensen für ungültig erklärt, stehen Neuwahlen an. Allerdings hat der Stadtrat „wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache“ einen Monat Zeit, um vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Alle Kollegen haben gesagt, dass ihnen die Entscheidung leid tut

Martin Feller,Grüner Ex-Oberbürgermeister

Ob sie das Urteil anerkennen oder anfechten, entscheiden die Ratspolitiker in einer Sondersitzung am 29. November. Martin Feller geht jedoch davon aus, dass eine Mehrheit für die Neuwahlen stimmt. „Bisher haben mir alle Kollegen gesagt, dass ihnen die Entscheidung des Wahlausschusses leidtut – sie waren eben nur davon überzeugt, dass das rechtlich nicht anders möglich ist“, sagt Feller.

Diese Ansicht bestätigt auch Stadtsprecher Jörn Nolting: Der Stadtrat habe sich juristisch beraten lassen – mit eben dem Ergebnis, dass die Grünen wegen der fehlerhaften Liste nicht zur Wahl zugelassen werden durften und die Kommunalwahl gültig sei. „Das Urteil kam schon überraschend“, räumt Nolting ein. Sollte der Rat dem Gerichtsurteil nun nachkommen und die Kommunalwahl für ungültig erklären, dauert es nicht mehr lange bis zur Neuwahl des Stadtrats Bad Bevensen. „Wenn alles glatt läuft, ist das Ende Februar oder Anfang März möglich“, so der Stadtsprecher.

Die Grünen in Bad Bevensen bereiten sich nun auf den Wahlkampf vor – und rechnen sich gute Chancen aus, dass sich das Urteil positiv auf die Wählerstimmen auswirkt. „Ich kann kaum noch zu Fuß durch Bad Bevensen laufen, ohne dass die Leute mich ansprechen und beglückwünschen“, sagt Feller.

Der Öko-Landwirt ist seit rund 20 Jahren als Kommunalpolitiker für die Grünen aktiv, war fünf Jahre lang ehrenamtlicher Bürgermeister in Bad Bevensen und zuvor zehn Jahre lang Stellvertreter. Im Falle einer Neuwahl will er wieder für das Amt kandidieren. „Jetzt haben wir eine Situation, die wir so auch noch nicht hatten: Wir können uns ganz auf die Stadt Bad Bevensen konzentrieren“, sagt der 54-Jährige. Natürlich gilt die Konzentration auch der neuen Liste – „die werden wir mehrfach gegenlesen und alle Formalia genau einhalten“, kündigt Feller an und lacht.

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