Wahlanfechtung

JedeR Wahlberechtigte kann die Bundestagwahl anfechten, etwa wegen Verfahrensfehlern. Der Einspruch wird zunächst vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages geprüft, der eine Empfehlung an das Parlament gibt. Möglich ist danach eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. 1994 lag dem Wahlprüfungsausschuss der Rekord von 101 Einsprüchen vor. Alle wurden abgelehnt. Seit 1949 war bei Bundestagswahlen noch keine Anfechtung erfolgreich. In Hamburg trat allerdings der „Fall X“ ein, als das Landesverfassungsgericht 1993 die Wahl von 1991 annullierte und Neuwahlen anordnete. JOE