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Autos in Hartz IV-Familien
: Freibeträge dürfen nicht addiert werden

CELLE | Eine auf Hartz IV angewiesene Familie kann nach einem Urteil des Landessozialgerichts Celle statt eines Gebrauchtwagens für jeden Erwerbsfähigen keinen gemeinsamen teuren Wagen beanspruchen. Um die Ausführung einer Arbeit zu ermöglichen, dürfe jeder ein Auto im Wert von maximal 7.500 Euro besitzen, so die Richter. Wenn die Familie nur einen teureren Wagen besitze, müsse sie den darüber hinausgehenden Wert erst für den Lebensunterhalt verwenden, ehe Hartz IV gezahlt werde. (dpa)