Klagen über Klagen gegen die Elbvertiefung

Verfahren Niedersächsische Städte, Deichverbände, Elbfischer und Obstbauern klagen vor dem obersten Verwaltungsgericht gegen die erneute Ausbaggerung der Elbe. Jetzt stehen die neuen Gerichtstermine

Die Elbvertiefung wird erneut ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Das Leipziger Gericht teilte jetzt mit, dass am 16. und 17. November sowie am 13. und 14. Dezember über mehrere Klagen verhandelt werden solle. Klagen eingereicht haben die niedersächsischen Städte Cuxhaven und Otterndorf, die Landesjagdverbände von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, der Hauptentwässerungsverband und zwei Schleusenverbände aus dem Alten Land sowie mehrere Elbfischer und Obstbauern. Sie alle befürchten Nachteile durch die geplante Elbvertiefung.

Cuxhaven und Otterndorf sorgen sich vor allem um die Sicherheit ihrer Deiche auf dem Südufer der Elbe unmittelbar vor der Fahrrinne. Ein wesentlicher Grund ist die geplante Verfüllung der sogenannten Medemrinne-Ost. Diese tiefe Stelle vor Otterndorf soll mit etwa zwölf Millionen Kubikmetern Baggergut aus der Fahrrinne aufgefüllt werden – die beiden Kommunen befürchten dadurch stärkeren Strömungsdruck auf ihre Deiche und höhere Sturmfluten.

Die klagenden Elbfischer sorgen sich um ihre Fanggründe und die Obstbauern um die Versalzung ihrer Plantagen durch ins Land dringendes Nordseewasser.

Nach den Plänen vom Bund und von Hamburg soll die Unterelbe zwischen der Nordsee und dem Hamburger Hafen auf rund 120 Kilometern Länge vertieft und verbreitert werden. Dafür müssen etwa 42 Millionen Kubikmeter Schlick vom Grund geholt und zum größten Teil vor Helgoland verklappt werden. Das entspricht rund 2,5 Millionen Lkw-Ladungen. Ziel ist, dass die Riesencontainerfrachter der neuesten Generation – 400 Meter lang, mehr als 60 Meter breit – mit einem Tiefgang von 13,5 Metern den Hafen jederzeit anlaufen können, bei Hochwasser auch mit 14,5 Metern Tiefgang. Die Baukosten von gut 600 Millionen Euro trägt zu zwei Dritteln der Bund, zu einem Drittel Hamburg.

Allerdings ist das Projekt zurzeit gestoppt. Am 9. Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht auf Klage von drei Umweltverbänden entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ sei. Allerdings könnten die Mängel nachträglich behoben werden und das Projekt könnte damit grundsätzlich zulässig sein. Dafür müssten mit Gutachten und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen befürchtete Schäden an Fauna und Flora des Ökosystems Unterelbe ausgeschlossen oder ausgeglichen werden. Dabei geht es vor allem um Lebensraum für den Schierlings-Wasserfenchel – eine nur an der Tideelbe existierende Pflanze. Den will Hamburg nun auf einer sieben Hektar großen Fläche auf der Billwerder Insel an der Norderelbe schaffen – vor 2020 indes ist kaum mit dem ersten Spatenstich für die ökologische Ausgleichsfläche zu rechnen.

Vorher kann keinesfalls mit der Elbvertiefung begonnen werden, sollte sie nachträglich doch für rechtens erklärt werden. Die Leipziger Richter können sich also mit den neuen Klagen Zeit lassen. Ein Urteil wird es frühestens im nächsten Jahr geben. Sven-Michael Veit