Meinungsstark
:

Antiantifeminismus

betr.: „ ‚Ein hochideologischer und verzerrter Diskurs‘ “, taz vom 18. 8. 17

Kritik an der Politik des Staates Israel ist kein Antisemitismus, Religions­kritik am Islam ist kein Rassismus, und Kritik am Feminismus ist kein Antifeminismus.

Aber die Prägung politischer Begriffe wie Antifeminismus (oder Anti­amerikanismus) ist eine ziemlich perfide Strategie des Erstickens von Kritik. Sie impliziert nämlich eine unangreifbare Position.

Bisher dachte ich immer, Feminismus sei einfach die Ideologie, der ich anhänge.

Inzwischen verstehe ich: Sie ist für einige zur Religion geworden.

Der Feminismus scheint inzwischen so sehr in seine Strömungen fragmentiert, dass er sich nur noch als Antiantifeminismus verstehen kann.

STEFAN HIRSCHAUER, Mainz

Lernen auf Droge

betr.: „Studieren auf Speed“, taz vom 9. 8. 17

Es gibt tatsächlich viele Studierende, die unter den Anforderungen des Studiums leiden, da sie finanziell, vom Elternhaus oder aus anderen Gründen unter Druck stehen, das Studium erfolgreich zu beenden, wie ich es in meinem Umfeld erlebe.

In diesem Fall kann ich das nicht erkennen: Der porträtierte Student kann es sich leisten, sein Studium mehrmals abzubrechen und ein neues als halbherziges „Experiment“ zu beginnen sowie 20 bis 70 Euro im Monat für Drogen auszugeben – darin sehe ich keinen Druck, nach einer nicht bestandenen Prüfung vor dem „Aus“ zu stehen.

Als Studentin in den Geisteswissenschaften finde ich es zudem fraglich, wie Ritalin bei einem Studium der Medienwissenschaften hilfreich sein soll, das selbstständiges und kritisches Denken statt sturen Auswendiglernens erfordert.

Inklusive der Vorgeschichte mit frühem Drogenkonsum und Gewöhnung an leistungssteigernde Substanzen sehe ich hier eher die Geschichte eines Drogensüchtigen mit Prüfungsangst, der nun studiert und neben Haschisch auch Speed konsumiert.Die Reportage führt damit am Problem vorbei und erzeugt ein abstoßendes Bild von Studierenden, die mithilfe von Drogen zu ihrem Posten im Grundschullehramt gelangen. ELISA RISI, Heidelberg

Keine Gleichheit

betr.: „Gauck gönnt sich ein ­Upgrade“, taz vom 23. 8. 17

Unser Grundgesetz, Artikel 3 (1): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. – Nur zwei Beispiele: Einer Witwe, die hinzuverdient, weil die Rente nicht reicht, werden die Bezüge gekürzt! Die Witwe zahlt dann meistens auch noch Steuern! Einem Hartz-IV-Empfänger, der hinzuverdient, ebenfalls! Wo ist die Gleichheit? BERNADETTE SCHNEIDER, Meschede