Milde Strafen für Mopo-Zündler

Urteil Milde Strafen für Brandanschläge auf die Hamburger Morgenpost und eine Hamburger Schule wegen Mohammed-Karikaturen

Das Hamburger Landgericht verhängte am Donnerstag milde Strafen gegen vier Angeklagte, denen vorgeworfen wird, im Januar 2015 Brandanschläge auf das Gebäude der Hamburger Morgenpost (Mopo) und auf eine Schule in Hamburg-Bahrenfeld verübt zu haben. Sie hätten aus Verärgerung über den Umgang mit Mohammed-Karikaturen gehandelt.

Zwei Angeklagte wurden unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die anderen beiden Angeklagten erhielten geringere Strafen. Alle Strafen fallen unter das Jugendstrafrecht. Dies sei eine dramatische Tat gewesen, allerdings hielt das Gericht den heute 20- bis 22-Jährigen zugute, dass sie die Tragweite ihrer Brandanschläge nicht erkannt hatten und ihre Taten glaubhaft bereuen. Auch sah das Gericht bei zumindest zwei der Angeklagten keinen religiösen oder gar islamistischen Hintergrund.

Die anderen beiden hätten zumindest zum Tatzeitpunkt extreme religiöse Denkweisen gehabt. Heute aber seien sie „Heranwachsende, die keine Terroristen sind“, erklärte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Zudem seien die Taten mehr als zwei Jahre her, mittlerweile seien die vier jungen Männer auf einem guten Weg. „Wir wollen ihnen dabei keine Steine in den Weg legen“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Drei der Angeklagten hatten im Laufe der Verhandlungen umfangreiche Geständnisse abgelegt. Eine islamistische Motivation zu den Taten wiesen die Angeklagten jedoch von sich. Aber, so die Richterin, die Mohammed-Karikaturen, die die Mopo abdruckte und in der Schule aufgehängt wurden, waren Auslöser für die Taten. In den vorangegangenen Verhandlungen gaben sie an, nur religiöse Mitläufer gewesen zu sein. Diese Erklärung hielt das Gericht für glaubhaft. AZ