AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
: Sorgerecht allein reicht nicht aus

LUXEMBURG | Das Sorgerecht für seine in Österreich lebende Tochter gibt einem Japaner kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Das hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden. Angehörige aus Nicht-EU-Ländern könnten sich bei der Aufenthaltsgenehmigung nicht auf die Staatsangehörigkeit von Ehefrau und Tochter berufen, wenn diese in einem anderen EU-Land leben. Der Japaner hatte 1998 eine Deutsche geheiratet und arbeitet seit Jahren in Ulm. 2008 trennten sich das Ehepaar, ist aber nicht geschieden. (dpa)