Auch Daimler soll illegal getrickst haben

Abgas Staatsanwaltschaft vermutet verbotene Abschalteinrichtungen bei 1 Million Fahrzeugen

FRANKFURT rtr/dpa | Daimler gerät Medienberichten zufolge in der Dieselaffäre stärker unter Druck. Ermittler verdächtigten den Autobauer fast ein Jahrzehnt lang Fahrzeuge mit einem unzulässig hohen Schadstoffausstoß verkauft zu haben, berichteten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR am Mittwoch. Das gehe aus einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart hervor, der Grundlage für eine Razzia vor wenigen Wochen bei Daimler und anderen Firmen gewesen sei. Insgesamt seien mehr als 1 Million Fahrzeuge betroffen, die von 2008 bis 2016 in Europa und den USA verkauft worden seien.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Ende Mai eine bundesweite Razzia bei Daimler durchführte, gehe dem Verdacht nach, dass zwei Motorenreihen eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielten, berichteten die Medien. Damit sei die Schadstoffreinigung bei den offiziellen Messungen der Behörden auf einem Prüfstand ein- und auf der Straße weitgehend ausgeschaltet worden.

Im Durchsuchungsbeschluss heiße es, Daimler habe die unzulässige Abschalteinrichtung entgegen den Vorschriften dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) als Genehmigungsbehörde nicht offengelegt. Die Autos und Kleintransporter mit den Motoren OM 642 und OM 651 seien wegen der Abschalteinrichtungen auf dem europäischen Markt nicht zulassungsfähig gewesen. Es bestehe die Gefahr eines Entzugs der Zulassung. Das KBA sehe aber bislang keinen Anlass dafür.

BUND klagt gegen KBA

Gegen das zögerliche Vorgehen des Kraftfahrtbundesamts in der Abgasaffäre gibt es auch an anderer Stelle Kritik. Der Umweltverband BUND will nun mit einer Klage gegen das KBA einen Verkaufsstopp für Dieselautos mit zu hohem Stickoxidausstoß erreichen.

Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage (AZ 3a218/17). Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte: „Der skandalösen Untätigkeit von Autoherstellern, zuständigen Behörden und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.“

Untersuchungen hatten zuvor ergeben, dass eine Reihe von Autos diese Grenzwerte der EU-Verordnung 715/2007 unter Laborbedingungen einhalten, nicht aber auf der Straße. Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass die Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse. Die Euro-6-Diesel hätten bestehende Typengenehmigungen.