Hamburger Urteil zu milde

Justiz Der Fall der schwer missbrauchten 14-Jährigen muss erneut vor das Landgericht

Der schwere sexuelle Missbrauch einer 14-Jährigen in Hamburg wird erneut ein Fall für das Landgericht. Das entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter am Hamburger Landgericht werden nun zu prüfen haben, ob die beschuldigten vier jungen Männer und eine junge Frau sich durch Videoaufnahmen der Tat jugendpornografisches Material beschafft haben. Zudem müssen sie klären, ob die 14-Jährige auch zum Opfer einer Aussetzung wurde. Sie war nach der Tat in einem Hinterhof bei eisiger Kälte abgelegt worden.

Damit folgte der BGH zum Teil der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts. Drei der Männer und die junge Frau waren zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der vierte Angeklagte erhielt eine vierjährige Freiheitsstrafe. Die Revisionen von drei der Angeklagten verwarf der BGH.

Bundesanwalt Hartmut Schneider nannte in der Verhandlung vor dem BGH das Urteil der Hamburger Richter zu milde. „Schuldschwere und Strafzumessung müssen zusammenpassen“, sagte er. Dies sei nicht gegeben. Die Beschuldigten hätten ihr Opfer schwer geschunden, dadurch hätten sie ihre Verrohung gezeigt. (dpa)