Parlamentarier sollen Gehälter offen legen

TRANSPARENZ Niedersachsens Grüne fordern, dass Landtagsabgeordnete Nebenverdienste angeben

Seit 2007 müssen Bundestagsabgeordnete ihre Nebeneinkünfte offen legen. Niedersachsens Grüne fordern dies nun auch von den Parlamentariern in Hannover. „Was für Bundestagsabgeordnete gilt, kann für Landtagsabgeordnete nicht falsch sein“, sagte Ursula Helmhold, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, am Dienstag.

Der Änderungsantrag zum Abgeordnetengesetz gleicht im Wesentlichen den Regelungen des Bundes. Danach muss ein Abgeordneter bezahlte Tätigkeiten in Unternehmen, Stiftungen oder Verbänden angeben. Diese werden im Internet und Parlamentshandbüchern veröffentlicht. Wie viel genau Abgeordnete neben ihren Diäten verdienen, erfährt der Bürger nicht. Nachzulesen ist lediglich eine dreistufige Einordnung. Stufe 1 bedeutet etwa Nebeneinnahmen zwischen bis zu 3.500 Euro, Stufe 3 mehr als 7.000 Euro. Summen unter 10.000 Euro im Jahr müssen nicht gemeldet werden.

Gegen die Veröffentlichungspflicht hatten neun Bundestagsabgeordnete geklagt, scheiterten aber vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Zuge der VW-Affäre befasste sich auch ein Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtages mit dem Thema: Die SPD-Abgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen hatten ihre üppigen Nebenverdienste bei VW verschwiegen und weigerten sich, das Geld dem Land rückzuerstatten. Auch sie waren vor den Kadi gezogen und hatten verloren. MQ