„Gefährder“ im Blick

Breitscheidplatz Sicherheitsbehörden sollen enger zusammenarbeiten, kündigt Justizverwaltung an

Nach den Ermittlungspannen im Fall des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri sollen die Strafverfolgungsbehörden in Verfahren zu sogenannten Gefährdern künftig enger zusammenarbeiten. Wie die Senatsverwaltung für Justiz am Montag mitteilte, soll die Generalstaatsanwaltschaft für die Einschätzung von „Gefährdern“ künftig auch jene Delikte heranziehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Anschlags stehen. Gemeint sind sämtliche Strafverfahren eines „Gefährders“, etwa wegen Betrugs oder Drogenhandels. Hierzu werde es auch „spürbare Verstärkung von Personal“ geben, hieß es.

Beim Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz im Dezember hatte Amri insgesamt zwölf Menschen getötet. Obwohl er als „Gefährder“ bekannt war und monatelang von den Behörden überwacht wurde, konnte er ungehindert sein Verbrechen verüben. Er war auch als gewerbsmäßiger Drogenhändler aktiv, was möglicherweise bereits für eine Festnahme Amris lange vor dem Anschlag ausgereicht hätte. Da die Grenzen zwischen Terrorismus und allgemeiner Kriminalität fließend seien, würde Koordinierung der Ermittler zu einer „besseren Bekämpfung terroristischer Straftaten“ führen, erklärte Generalstaatsanwalt Ralf Rother am Montag.

Welche Pannen es bei der Überwachung Amris vor dem Anschlag gegeben hat, untersucht der vom Abgeordnetenhaus vergangene Woche eingesetzte Untersuchungsausschuss. Am Freitag wird er seine konstituierende Sitzung abhalten, damit die zwölf Mitglieder des Ausschusses die folgende Sommerpause zum Aktenstudium nutzen können. (dpa, taz)