Strompreise etwas gerechter

Energie Bundestag beschließt doch noch, Netzentgelte teilweise regional anzugleichen – allerdings mit Verzögerung und unverbindlich

Unter Starkstrom: Mast in Thüringen Foto: Martin Schutt/dpa

BERLIN taz | In seiner letzten regulären Sitzung vor der Sommerpause wird der Bundestag am Freitag nun doch noch eine teilweise Angleichung der Netzentgelte beschließen. Damit kommt ein langer Streit zwischen verschiedenen Regionen des Landes zu einem vorläufigen Ende.

Bisher kostet Strom im Norden und Osten bei den meisten Anbietern deutlich mehr als im Süden und Westen. Grund ist der ungleichmäßige Ausbau der Stromnetze, dessen Kosten regional auf den Strompreis umgelegt werden. Dort, wo wegen des Baus von Wind- und Solaranlagen viele neue Leitungen nötig sind, zahlen die Kunden deutlich mehr: Während die Netzentgelte für private Haushalte in Stuttgart 5,8 Cent pro Kilowattstunde betragen, wird in Mecklenburg-Vorpommern mit 11,9 Cent mehr als doppelt so viel in Rechnung gestellt.

Dagegen hatten vor allem die ostdeutschen Länder protestiert, waren jedoch trotz einer Zusage im Koalitionsvertrag zunächst am Widerstand der westlichen Länder gescheitert (taz berichtete). Erst ein Machtwort der Kanzlerin führte nun noch zu einer Einigung zwischen Union und SPD.

Diese wird das Problem aber erst mit Verzögerung und auch dann nur teilweise lösen. Der Kompromiss sieht vor, dass die Kosten für die überregionalen Netze, die etwa ein Viertel der Netzentgelte ausmachen, von 2019 bis 2023 in mehreren Schritten angeglichen werden. Zudem werden die sogenannten vermiedenen Netzentgelte, die ebenfalls zu regional höheren Strompreisen führen, für Wind- und Solaranlagen künftig entfallen. Die Gebühren für die regionalen Netze bleiben ansonsten unterschiedlich. Wie groß die Angleichung damit insgesamt ausfällt, konnte das Wirtschaftsministerium nicht sagen.

Ebenfalls noch offen ist, ob die Einigung genau so umgesetzt wird. Beschlossen wird im Bundestag nämlich aus Zeitgründen nur eine Verordnungsermächtigung, mit der das Parlament das Ministerium zu einer Neuregelung auffordert. Dies sei rechtlich nicht verbindlich, sondern habe nur empfehlenden Charakter, kritisieren die Grünen. Malte Kreutzfeldt