: Entlastender Test
Niederlande Tatortspuren werden nur selten auf Herkunft mutmaßlicher Täter untersucht
Anlass war ein Fall aus dem Jahr 1999. Die 16-jährige Marianne Vaatstra, die mit dem Rad nach Hause fuhr, wurde vergewaltigt und ermordet. Teile der Öffentlichkeit machten Flüchtlinge aus dem Irak und Afghanistan für die Tat verantwortlich, die in einem nahe gelegenen Heim lebten. Es kam zu Ausschreitungen. In dieser Situation genehmigte ein Staatsanwalt die umfassende Auswertung der am Tatort gefunden Spermaspur des Täters. Diese ergab, dass der Täter höchstwahrscheinlich Europäer war. Das beruhigte die Lage. Allerdings wurde der Täter erst 13 Jahre später ermittelt; es war ein Bauer aus der Umgebung.
Mit diesem Präzedenzfall hatte die erweiterte DNA-Analyse Akzeptanz gewonnen. Vier Jahre später beschloss das niederländische Parlament eine gesetzliche Regelung, beschränkt auf schwere Straftaten wie Mord und Sexualdelikte.
Eine Tatortspur darf derzeit nur auf geografische Herkunft und Augenfarbe ausgewertet werden, berichtete die niederländische Kriminalwissenschaftlerin Amade M’charek im März bei einem Symposium im Bundesjustizministerium. Die geografische Herkunft werde etwa zehn Mal pro Jahr ausgewertet. Ein Test auf Augenfarbe wurde von der Polizei noch nie genutzt. Ein Test auf Haarfarbe befinde sich im Gesetzgebungsverfahren, der Hautfarbe-Test werde noch wissenschaftlich validiert, so M’charek.
Außer im Fall Vaatstra wurden die Ergebnisse der Herkunftstests nie veröffentlicht, um die Stigmatisierung von Gruppen zu verhindern. Die Tests dienen der Polizei nur als interne Hilfe bei der Ermittlungsarbeit, wenn sie anders nicht weiterkommt.
CHRISTIAN RATH
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