Neue Gesetze

Leichenschauer: In den meisten Bundesländern ist das Bestattungsrecht in den vergangenen Jahren geändert worden. Eine große Reform haben aber nur Berlin, Bremen und Brandenburg gewagt. Um mehr Morde zu erkennen, dürfen dort allein speziell ausgebildete Ärzte eine Leichenschau vornehmen.

Notärzte: In anderen Bundesländern sind die Bedingungen für die Ärzte verändert worden, die oft zu einer Leiche gerufen werden: Notärzte dürfen dort nur einen „vorläufigen Totenschein“ auszustellen. Das bedeutet, dass sie den Tod und seinen Zeitpunkt festhalten und weiter zum nächsten Unfall düsen. Genauer untersucht wird die Leiche dann später. MAD