: Beschäftigte in Schlachthöfen besser schützen
Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist dieses Gesetz längst überfällig, denn in der deutschen Fleischwirtschaft umgingen viele Betriebe den Branchenmindestlohn und die Arbeitnehmerschutzrechte. Besonders häufig sei dies bei Schlachthöfen der Fall: „Jeder Schlachthof in Deutschland stellt bis zu 80 Prozent seiner Arbeiter durch Werkverträge über nahezu unkontrollierbare Subunternehmen an“, sagte Karin Vladimirov der taz.
Mit dem neuen Gesetz sollen geleistete Stunden detailliert aufgezeichnet und Kosten für Arbeitsmittel nicht mehr vom Lohn abgezogen werden dürfen. Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen sollen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Dies sei ein entscheidender Schritt, sagt Vladimirov, denn bislang fehle oftmals die rechtliche Beweislage, um die überwiegend aus Osteuropa stammenden Arbeiter zu schützen. „Ihre Überstunden werden häufig nicht erfasst und ihre Löhne bar ausbezahlt“, sagt Vladimirov. Mit der neuen Regelung könnten die Großbetriebe nun endlich rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Der Verband der Ernährungswirtschaft hält das Gesetz für überzogen. „In weiten Teilen der Fleischwirtschaft werden keine oder nur in sehr geringem Umfang Werkverträge eingesetzt“, so Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky. Für den Verbraucher seien keine Auswirkungen, etwa Preissteigerungen, zu erwarten, sagt Thomas Vogelsang, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Fleischwarenindustrie.
Dario Dietsche
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