Das Detail
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Foto: Abb.: Wikipedia

Teurer Spaß

BILDSPRACHE Emojis stehen jetzt auch für rechtskräftige Ausdrücke

Mit Emojis lassen sich jetzt auch Verträge abschließen – das zeigt zumindest ein Gerichtsurteil aus Israel. Dort stellte ein Vermieter eine Anzeige für sein Haus ins Netz. Eine Interessentin schrieb: „Guten Morgen. Am Haus interessiert. Müssen nur die Details diskutieren . . . Wann ist eine gute Zeit für Sie?“ Verziert mit Emojis: ein Peace-Zeichen, tanzende Frauen, ein blauer Schweif, ein Eichhörnchen und eine Sektflasche.

Der Vermieter entfernte seine Anzeige daraufhin und die beiden bereiteten einen Mietvertrag vor – bis die Interessentin später doch absagte. Der Vermieter ging vor Gericht. Der Richter entschied: Mit den Emojis sei die Interessentin zwar keinen rechtsgültigen Vertrag eingegangen, doch die tanzende Frau und eine Sektflasche bekunden eindeutiges Interesse und Euphorie.

Dadurch wurde der Vermieter getrügt und im Glauben gelassen, sie würde das Haus mieten. Die Interessentin wurde zu umgerechnet 2.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Doch wie kann sich der Richter in seiner Deutung so sicher sein? Waren die tanzenden Emojis nicht von Beginn an ein Zeichen dafür, dass die Interessentin dem Vermieter auf der Nase herumtanzen wollte? Oder der blaue Schweif, dass sie sich schnell vom Acker macht? Tanzende Frauen und eine Alkoholflasche mit der Frage, wann er Zeit habe, klingt doch auch wie eine Einladung zum Date. Oder irre ich da?

Mysteriös bleibt nur: Was hat es mit dem EICHHÖRNCHENauf sich? In der Mythologie steht es für Hilfsbereitschaft, Lebenskraft und Wagemut. Außerdem gilt es als fleißig und gut organisiert, schließlich ist es immer am Rennen, Klettern und Sammeln. Sogar der Wintervorrat wird lange gesucht und gehortet. Doch was hat das mit der Mietung eines Hauses zu tun? Steht das süße Tierchen auch für Euphorie und Interesse? Können Sie uns da nicht weiterhelfen, Herr ­Richter?Carolina Schwarz