Lange Haftstrafe für Gewalttäter

Hameln-Prozess

Das letzte Wort hatte der Angeklagte. Und zum ersten Mal im Prozess vor dem Landgericht Hannover sprach der Mann, der seine Expartnerin Kader K. an einem Seil hinter seinem Auto durch Hameln gezogen hatte. „Es tut mir unendlich leid. Das, was ich dir angetan habe und unserem gemeinsamen Sohn“, sagte er und blickte dabei zu der 28-Jährigen, die trotz schwerer Traumatisierung die Kraft hatte, in dem Prozess als Nebenklägerin aufzutreten.

Dann fiel das Urteil: 14 Jahre Haft. Die Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich hatte lebenslänglich gefordert. Das Mordmerkmal der Grausamkeit sei gegeben, sagte sie. Denn der 39-Jährige hatte gestanden, dass er seine Expartnerin mit den Fäusten, einem Messer und einer Axt traktiert hatte, bevor er ein Seil mit einer sich selbst zuziehenden Schlinge an ihren Hals und die Anhängerkupplung seines VW Passat knotete und mit Vollgas losfuhr – 208 Meter lang. So lang war auch die durchgängige Blutspur, die Kader K. hinter sich herzog. Nur weil sich das Seil in einer Kurve löste, überlebte sie.

Auch Richter Wolfgang Rosenbusch sah den „menschenverachtenden“ Charakter der Tat, die „Erniedrigung verursachen sollte“.

Trotzdem gab Rosenbusch nicht die Höchststrafe von 15 Jahren, sondern 14 Jahre. Er habe in seinem Urteil berücksichtigt, dass sich B. nach der Tat bei der Polizei gestellt hatte – zu einem so frühen Zeitpunkt, dass die Beamten in der Dienststelle noch gar nicht wussten, was passiert war.

Zudem habe er im Landgericht selten ein so umfassendes Geständnis gehört, sagte der Richter. B. hatte außerdem eingewilligt, seiner Expartnerin 137.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen und ihr als Anzahlung das Tatfahrzeug im Wert von 12.000 Euro zu überschreiben. Der Täter versuche, Verantwortung für seine Tat zu übernehmen, sagte der Richter. rea