Fast 500 geheime Funkzellenabfragen

Datenschutz Justizsenator Behrendt (Grüne) verspricht mehr Transparenz und will per SMS informieren

Wer in eine Funkzellenabfrage geraten ist, soll auf Wunsch dar­über informiert werden. Das hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag angekündigt. Möglich sein soll das voraussichtlich ab 2018. Nach einer vorherigen Onlineregistrierung sollen die Betroffenen eine SMS erhalten. Vergangenes Jahr gab es nach Zahlen von Behrendt 491 solcher richterlich genehmigter Abfragen, die 112 Millionen von Datensätzen erfassten – Anrufe, SMS oder Internetzugriffe. Das waren fast doppelt so viele Abfragen wie im Vorjahr, aber weniger als 2015.

Funkzellenabfragen sind ein Ermittlungsweg von Staatsanwaltschaft und Polizei, um festzustellen, ob sich jemand an einem Tatort aufgehalten hat. Unter einer Funkzelle versteht man das Gebiet, das von einem Handy-Funkmast versorgt wird, mit dem sich Handys automatisch verbinden. Die Telefongesellschaften speichern diese Verbindungen, die Ermittler können sie einfordern. Nach Abschluss der Untersuchungen sollen die Daten laut Behrendt „unverzüglich“ gelöscht werden.

Schon 2012 aber hatte der damalige Landesdatenschutzbeauftragte mangelnde Transparenz kritisiert. Nach einer langwierigen Diskussion forderte dann 2014 das damals von einer rot-schwarzen Mehrheit dominierte Abgeordnetenhaus vom Senat einen Bericht über die Funkzellenabfragen. Unter dem damaligen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) kam es aber nicht mehr dazu. Einer der engagiertesten Diskutanten: der damalige Oppositionspolitiker Behrendt.

Diesen Bericht beschloss nun der Senat am Dienstag. Behrendt bezeichnete in der anschließenden Pressekonferenz die Funkzellenabfrage als „sinnvolles Ermittlungsinstrument“, aber nur bei mittleren und schweren Straftaten. Nur dann ist aus seiner Sicht der Eingriff, eigentlich ein Eingriff in Grundrechte, als verhältnismäßig zu bewerten.

Dass nicht automatisch an jede erfasste Nummer künftig eine SMS geht, sondern nur an zuvor registrierte, nannte Behrendt einen Kompromiss – manche wollten diese Information vielleicht gar nicht, bei anderen nutzten möglicherweise zwei Menschen dasselbe Handy, sodass der Datenschutz nicht gewährleistet wäre. Stefan Alberti