Gericht: Ehrliche steuern zu viel bei

Köln dpa ■ Steuersünder werden laut Kölner Finanzgericht bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften in Teilen besser behandelt als ehrliche Steuerzahler. Das Gericht hat wegen seiner Bedenken das Bundesverfassungsgericht (BVG) angerufen. Es gehe um die Besteuerung von Kapitaleinkünften für 2000 bis 2002. Ein steuerehrlicher Kapitalanleger habe geklagt, da er seine Einkünfte voll versteuern musste, Steuersünder hingegen aber nach dem Steueramnestiegesetz von 2003 nicht. Das BVG müsse prüfen, ob die Besteuerung von Kapitaleinkünften zwischen 2000 und 2002 mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dabei zweifelte das Gericht nicht die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes selbst an, so ein Gerichtssprecher. Es gehe vielmehr um die Auswirkungen für den Steuerzahler, die sich in Verbindung mit dem „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ von 2003 ergäben. Nach dem Amnestiegesetz „wird derjenige, der seine Zinsen in den fraglichen Jahren nicht erklärt und versteuert hatte und nunmehr offen legt und nacherklärt, steuerlich besser behandelt als der steuerehrliche Bürger“, so das Gericht. (AZ: 10 K 1880/05)