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Nutzer-Tracking im Internet
: Surfprotokolle können rechtens sein

Ziemlich gläsern Foto: dpa

FREIBURG | Webseitenbetreiber dürfen die IP-Adressen der Seitennutzer speichern, soweit es „erforderlich“ ist, um die Funktionsfähigkeit der Webseite zu sichern. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit des Piraten-Politikers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung entschieden. Er setzte damit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um. Der Streit ist damit aber nicht zu Ende. Ob die Bundesregierung IP-Adressen auf ihren Seiten speichern durfte, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden. (chr)