Seifenblasen auf die Polizei: Gilt das demnächst auch als „tätlicher Angriff“? Who knows! Polizisten beim Sichern eines Castortransports im Wendland Foto: Daniel Rosenthal/laif

Die Unberührbaren

POLIZEI Künftig kann schon ein Schubser gegen Polizisten reichen, um in den Knast zu kommen. Warum der Bundestag heute die Mindeststrafe für „tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“ auf drei Monate Haft erhöht und was Kritiker dazu sagen▶Seite 2