Facebook außen vor

DATENSCHUTZ Hamburger Gericht schränkt Nutzung von WhatsApp-Daten durch Facebook stark ein

Facebook darf personenbezogene Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern nach einer Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts nur in Ausnahmefällen nutzen. Notwendig sei dafür eine Einwilligung der Nutzer, die den Anforderungen an die deutschen Datenschutzvorschriften entsprechen muss, teilte das Gericht am Dienstag mit (AZ: 13 E 5912/16). Grundlage ist ein Bescheid des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Er begrüßte die Entscheidung.

Facebook hatte 2014 den Onlinedienst WhatsApp übernommen. Im August 2016 aktualisierte WhatsApp seine Nutzungsbedingungen, wonach die Weitergabe von Daten an Facebook für zulässig erklärt wird. Der Datenschutzbeauftragte erließ kurz darauf einen Bescheid, dass die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei entsprechender Einwilligung gespeichert werden dürften. Sollten bereits Daten gespeichert sein, müssten diese gelöscht werden.

Gegen diesen Bescheid legte Facebook Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Daten wegen eines formalen Fehlers in dem Bescheid nicht gelöscht werden müssten. Die Nutzung der Daten ohne Zustimmung der Betroffenen sei jedoch untersagt.

Laut Verwaltungsgericht sei noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht bei der in Irland ansässigen Face­book-Gesellschaft angewendet werden müsse. Die Entscheidung habe aber erhebliche Ausstrahlung in die EU. (epd)