Lehrer für „neutrale“ Schule

KOPFTUCHDEBATTE PädagogInnen appellieren an Senat für Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes

In die Debatte um das Berliner Neutralitätsgesetz haben sich nun auch einige LehrerInnen sowie Angestellte der Bildungsverwaltung eingeschaltet. In einem „Appell an den Berliner Senat“ plädieren sie für die Beibehaltung des Gesetzes und „einer weltoffenen, weltanschaulich und religiös neutralen, integrativen Schule“. PädagogInnen seien Vorbilder, heißt es in dem Schreiben, das der Tagesspiegel am Dienstag veröffentlichte. „Das Tragen eines Kopftuches, das weltweit gerade nicht für die ‚Gleichstellung der Geschlechter‘ steht, widerspricht dem Vorbildcharakter im Sinne des Schulgesetzes.“

Das Neutralitätsgesetz von 2004 verbietet LehrerInnen, PolizistInnen und Justizangestellten das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole und Kleidung im Dienst. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in jüngeren Urteilen deutlich gemacht, dass ein pauschales Verbot eine unzulässige Beschneidung der Religionsfreiheit von Lehrerinnen bedeutet. Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte dann im Februar einer Lehrerin Schadensersatz zugesprochen, nachdem sie von der Bildungsverwaltung wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden war. Seither ist die Debatte für und wider das Gesetz erneut aufgeflammt, auch Rot-Rot-Grün scheint in der Frage, ob das Gesetz verfassungs- und zeitgemäß ist, gespalten.

Die Appell-Unterzeichner – eine ehemalige Schulleiterin, ein früherer Abteilungsleiter der Bildungsverwaltung, zwei aktuelle Mitglieder des Grundschulverbandes und ein ehemaliger Leiter des Landesschulamtes – führen als weiteres Argument für das Gesetz Berichte von „Lehrkräften, SchulleiterInnen und Eltern“ an, denen zufolge schon jetzt Druck auf muslimische Mädchen ausgeübt werde, das Kopftuch zu tragen. „Wie viel stärker ist doch ein solcher Druck, wenn auch zum Beispiel die Klassenlehrerin selbst ein Kopftuch trägt?“, fragen sie. Susanne Memarnia