Bewährung für Ohnesorg-Todesschützen

URTEIL Gericht verurteilt Karl-Heinz Kurras wegen illegalem Waffenbesitz zu sechs Monaten auf Bewährung

BERLIN taz | Das Amtsgericht Tiergarten hat den ehemaligen Westberliner Polizisten und Stasispitzel Karl-Heinz Kurras zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 81-Jährige hatte in seiner Wohnung unerlaubt einen Revolver der Marke „Smith & Wesson“ aufbewahrt. Die Polizisten fanden ihn bei einer Durchsuchung im Juni geladen auf einem Schrank nebst 165 Schuss Munition. Kurras Verteidiger hatte auf eine Geldstrafe plädiert und kündigte nach dem Urteil Berufung an.

Kurras sagte während der Verhandlung nichts, ließ aber seinen Anwalt eine Erklärung verlesen. In der heißt es: „Es ist eine große Dummheit von mir gewesen.“ Er habe den Revolver als Relikt aus seiner Zeit als Sportschütze aufbewahrt. Glaubwürdig ist das nicht, galt Kurras doch schon in seiner aktiven Dienstzeit als Waffennarr. Dafür spricht auch der illegale Totschläger, den die Beamten entdeckten, außerdem fanden sie Waffenteile in einem TV-Schrank und eine Munitionskiste im Keller. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung habe Kurras geklagt, er werde „schlimmer behandelt als Honecker und Mielke“, berichtete ein Polizist vor Gericht.

Seit Kurras im Mai von Mitarbeitern der Stasiunterlagenbehörde als IM „Otto Bohl“ enttarnt wurde, laufen zwei weitere Verfahren gegen ihn. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Landesverrats gegen ihn, die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Mordes an Benno Ohnesorg. Kurras hatte den Studenten am 2. Juni 1967 bei einer Demonstration erschossen. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde er 1967 und 1970 aber freigesprochen.

In den beiden Verfahren, so Kurras, werde er dann „die Dinge, die ich der Justiz eigentlich zu sagen habe“, vorbringen. WOS