Richter sollen Dieselabgase klären

BERLIN taz/rtr | Der Streit über dreckige Dieselfahrzeuge in Deutschland wird jetzt vor den Gerichten ausgetragen. Am Freitag zog der Umweltverband BUND vor das Verwaltungsgericht Schleswig, um den Verkauf von neuen Dieselfahrzeugen zu verhindern. Und bereits seit einigen Tagen liegt dort eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Rückrufaktion von VW für seine Dieselautos.

Der BUND will erreichen, dass ab sofort keine neuen Autos verkauft werden dürfen, die die Stickoxidgrenzwerte nicht einhalten. Derzeit überschreiten nach Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) 26 Modelle von fast allen Herstellern bei halbwegs realistischen Tests auf der Straße diese Grenzwerte teilweise enorm, werden aber trotzdem noch bis 2019 neu zugelassen. Nach Schätzungen des BUND sind das täglich 3.500 Autos.

Die Deutsche Umwelthilfe wiederum greift die Rückrufaktion von VW an, mit der der Wolfsburger Konzern seine Schummelsoftware aus den Autos entfernt. Bei Nachmessungen war bei einem VW Golf mehr als die dreifache Überschreitung der Stickoxidwerte gemessen worden. Nun will der Umweltverband das KBA zwingen, diese Modelle praktisch stillzulegen – oder VW solle das Auto zurückkaufen.

Die DUH hofft auf eine richterliche Klärung, wie legal die Abschalteinrichtungen sind, die fast alle Hersteller in ihren Dieselmotoren nutzen. Dabei schalten die Autos angeblich zum Schutz des Motors die Abgasreinigung ab – teilweise aber so umfassend, dass nur selten überhaupt korrekt gereinigt wird. Anders als die Betrugssoftware von VW gelten diese Tricks bei Behörden, Ministerium und manchen Experten als legal – Umweltschützer und EU halten sie für illegale „Abschalteinrichtungen“. Das Verwaltungsgericht in Schleswig und VW bestätigten den Eingang der Klageschriften. Das KBA lehnte eine Stellungnahme ab. BPO