Verstöße gegen Mindestlohngesetz in Brandenburg: Die Fälle haben sich verdoppelt
Die Zahl der registrierten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ist im vergangenen Jahr in Brandenburg sprunghaft gestiegen. 2016 wurden 80 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet, die weniger als 8,50 Euro Stundenlohn zahlen, wie aus der Antwort des Arbeitsministeriums in Potsdam auf eine Anfrage der SPD im Brandenburger Landtag hervorgeht. Im Jahr zuvor waren es 29 Verfahren. Die Verstöße ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Der gesetzliche Mindestlohn gilt mit wenigen Ausnahmen seit Januar 2015. In Branchen mit allgemein verbindlichen Tarifverträgen war bis Ende 2016 ein niedriger Stundenlohn erlaubt. Seit Januar 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro.
Die meisten Kontrollen in Brandenburg gab es im Gastgewerbe und im Einzelhandel. 2015 wurden laut Ministerium 12.700 Euro, 2016 rund 35.500 Euro an Bußgeldern verhängt. Auch künftig müsse mit Gesetzesverstößen „in relevantem Umfang“ gerechnet werden, hieß es weiter. (dpa)
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