Attackierte Zeugin muss nicht aussagen

Prozess Nach dem Angriff auf die Ex-Freundin geht es nur noch um das Strafmaß des Gewalttäters

Vor der Attacke gab es Hinweise darauf, dass Z. einen Angriff auf die Belastungszeugin plane

Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen ist am Montag vor dem Landgericht der Berufungsprozess gegen Chris Z. fortgesetzt worden. Der wegen Körperverletzung angeklagte 39-Jährige wurde in Fußfesseln von sechs Bewachern in den Verhandlungssaal geführt.

Beim Verhandlungstag am 31. Januar hatte er seine Ex-Freundin im Zeugenstand angegriffen, gewürgt und mit einem angespitzten Zahnbürstenstil und einer Rasierklinge am Hals verletzt, als sie gegen ihn aussagte. Die Verhandlung musste abgebrochen werden.

Der Angriff wurde als Mordversuch eingestuft und hatte die Frage aufgeworfen, wieso der bereits wegen Mordes verurteilte Angeklagte die Waffen aus dem Gefängnis in Billwerder via Untersuchungsgefängnis Holstenglacis trotz Metallsonden-Kontrollen in den Gerichtssaal schmuggeln konnte. Zudem gab es bereits im Oktober Hinweise aus der Untersuchungshaft, dass Z. seine „Ex“ umbringen wolle. Deswegen war sogar der Prozessstart verschoben worden. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm jedoch, nicht besonders gefährlich zu sein, solange er keinen Alkohol trinke.

Eine Woche vor der Attacke gab es Hinweise darauf, dass Z. einen „konkreten Angriff“ auf die Belastungszeugin plane. Aber dieser Hinweis wurde offenbar nicht ans Gericht weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen „Körperverletzung im Amt durch Unterlassen“. Zu Beginn der gestrigen Fortsetzung der Verhandlung einigten sich die Beteiligten darauf, auf die Ex-Freundin als Zeugin zu verzichten und nur noch über das Strafmaß verhandeln.

Z. war im Juni 2016 zu 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, weil er seiner Ex-Freundin einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihr gedroht haben soll, „wieder durchzudrehen“. Damit spielte er offenbar darauf an, dass er 2001 den neuen Lebensgefährten seiner damaligen Ex-Freundin im Suff getötet hatte. Dafür wurde er wegen Mordes verurteilt – wegen verminderter Schuldfähigkeit zu zwölf Jahren. Nach dem Faustschlag verwüstete Z. die Wohnung der Frau in Billstedt und attackierte die alarmierten Polizisten mit einem Küchenmesser. Er konnte erst durch einen Schuss ins Bein gestoppt werden. kva