VW-Skandal: Anwälte wollen 35 Prozent

AUTOS Internetplattform kündigt Klage im Namen von 20.000 Kunden mit Dieselfahrzeugen an

MÜNCHEN dpa | Die Internetplattform Myright hat angesichts der Abgasaffäre eine Klage gegen VW im Namen von mindestens 20.000 Kunden angekündigt. Geklagt werden soll auf volle Erstattung des Kaufpreises für VW-Dieselautos mit eingebauter Manipulationssoftware für die Abgasmessung. Myright wurde 2016 eigens gegründet, um Klagen gegen VW zu sammeln, mittlerweile haben nach Angaben von Mitgründer Jan-Eike Andresen mehrere zehntausend VW-Besitzer ihre Ansprüche abgetreten. „Diese 20.000 sind geprüft mit Brief und Siegel.“

Falls Myright vor Gericht Erfolg haben sollte, behält das Internetunternehmen eine Provision von 35 Prozent ein. Zwei Musterklagen laufen bereits, eine in Braunschweig, die zweite reichte Myright am Montag beim Landgericht München II ein. Myright wird vor Gericht vertreten vom deutschen Büro der auf Schadenersatzfälle spezialisierten US-Anwaltskanzlei Hausfeld. Die rechtliche Argumentation: Da die Abgasdaten der betroffenen VW-Autos falsch waren, sei auch die Betriebserlaubnis ungültig. Und wegen der ungültigen Betriebserlaubnis könnten die Fahrzeuge jederzeit die Zulassung verlieren.

Echte „Sammelklagen“ wie im US-amerikanischen Recht gibt es in Deutschland nicht. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt aber für Konflikte im Kapitalmarktrecht – also zum Beispiel zwischen Aktionären und Unternehmen – die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können. Versucht wird nun, dieses auf Schadenersatzklagen in der Haftung für Produkte wie Fahrzeuge anzuwenden.