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DrogenbeauftragteJugendschutz gilt auch an Karneval

BERLIN | Kein Bier unter 16, kein Schnaps unter 18: Zum Karneval fordert die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) die Behörden zu scharfen Kontrollen beim Verkauf von Alkohol auf. Sie sollten Supermärkte, Kioske und Kneipen stärker im Blick behalten, sagte sie der Passauer Neuen Presse. Bei Bier, Wein oder Sekt ist die Abgabe an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt, die von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken und das Schnapstrinken in der Öffentlichkeit sind erst ab 18 gestattet. (dpa)

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