: Stuttgart befreit die Eier
Geflügel Niedersachsen bezichtigt Baden-Württemberg der Verbrauchertäuschung
Als Verbrauchertäuschung bezeichnet Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) Baden-Württembergs Umgang mit der Geflügelstallpflicht aus Angst vor Vogelgrippe: Infolge einer eintägigen Stallpflicht-Pause können Legehennenhalter dort Eier weiter als Freilandeier deklarieren. Auch die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Maria Flachsbarth (CDU), bezeichnete das laut Neuer Osnabrücker Zeitung als „nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar“. Eier aus Freilandbetrieben verlieren nach zwölf Wochen Stallpflicht ihren Status und haben als Käfigware zu firmieren.
„Herrn Meyers Mär vom Kurzzeit-Stopp der Aufstallungspflicht wird nicht durch Wiederholung wahr“, weist die Sprecherin von Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU) die Vorwürfe zurück. Es sei nur das landesweite Aufstallungsgebot ausgelaufen. Statt es fortzuschreiben, habe man es durch eine „risikoorientierte Aufstallung“ ersetzt. Heißt: Nur dort, wo Wildvögel gerne rasten, müssen Hühner rein.
Der stallpflichtfreie Übergangstag, sei also normal und kein Trick. Und „wenn es eine neue Regelung gibt, gelten auch neue Fristen.“ Ursprünglich wären die zwölf Wochen am 21. Februar um gewesen, jetzt kommen vier oben drauf. Freilandeier werden außer im Ländle derzeit nur in Niedersachsen gelegt, wo die Landkreise jenseits der Geflügelhochburgen die Stallpflicht aufgehoben haben. In Schleswig-Holstein gilt sie weiter landesweit. bes
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