Zeigt her eure Mobiltelefone

Datenschutz Das Flüchtlingsamt soll künftig auf Handy-Daten von Flüchtlingen zugreifen können. Die Opposition fürchtet einen „tiefen Einschnitt in die Privatsphäre“

Mittel zur Kommunikation: Bewohner einer Notunterkunft in Berlin beim Telefonieren Foto: Gordon Welters/laif

Aus Berlin Daniel Bax

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll künftig auf Mobiltelefone von Asylbewerbern zugreifen dürfen, um deren Identität zu ermitteln. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Mai­zière (CDU) hervor, der sich derzeit in der Ressortabstimmung der Bundesländer befindet. Das Vorhaben wurde bereits bei dem Ministerpräsidententreffen bei Kanzlerin Angela Merkel am 9. Februar beschlossen – zusammen mit mehr als einem Dutzend Maßnahmen für mehr und schnellere Abschiebungen aus Deutschland.

Die Details sind aber strittig. „Handys komplett auslesen zu lassen, ohne dass dies fachlich gerechtfertigt ist, wäre wegen des erheblichen Eingriffs in den Schutz der Privatsphäre nicht akzeptabel“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Montag der taz. „Handy-Zugriffe sollten auf das Erforderliche beschränkt werden.“

Das Bundesinnenministerium wiegelte am Montag ab: Die Maßnahme werde innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgen – und nicht ohne richterlichen Beschluss. „Da es sich um einen grundrechtssensiblen Bereich handelt, wird es sich immer um Einzelfälle und nicht um eine Massenauslese handeln“, fügte ein Sprecher des Ministeriums hinzu. Damit trat er Medienberichten entgegen, die Maßnahme solle „großflächig“ erfolgen und könne mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge betreffen. Man arbeite aber unter Hochdruck daran, „dass der Gesetzentwurf möglichst rasch im Kabinett beschlossen wird“. Bis das Gesetz käme, werde es sich „allenfalls um Wochen, aber nicht um Monate handeln“.

Die SPD steht grundsätzlich hinter den Plänen. „Wir müssen wissen, wer da zu uns kommt“, sagte Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, am Montag der taz. „Entscheidend dabei ist, dass die Maßnahme für die Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit erforderlich und verhältnismäßig ist und es keine anderen, milderen Mittel zur Identitätsfeststellung gibt.“

Um die Herkunft eines Menschen festzustellen, hat das Bundesamt bisher mit Sprachgutachten gearbeitet oder gezielte Fragen gestellt – zum Beispiel nach Staatsoberhäuptern oder touristischen Attraktionen im behaupteten Herkunftsland. Nach Angaben der Behörde kommt es vor, dass Flüchtlinge falsche Personalien angeben, um eine Abschiebung zu verhindern oder bei Sozialleistungen betrügen zu können.

Es gehe lediglich um wenige „Einzelfälle“, schränkt das Innenministerium ein

Nach geltender Rechtslage ist es der Polizei und den Ausländerbehörden bereits erlaubt, auf Mobiltelefone oder andere Datenträger zurückzugreifen. Das Bamf war dabei bislang aber auf die Zustimmung der Asylsuchenden angewiesen.

Die Opposition kritisiert, das Ausspähen von Handydaten gehe zu weit. „Das ist ein tiefer Einschnitt in die Privatsphäre“, sagte Linken-Parteichefin Katja Kipping. „Das ist eine moderne, technisch aufgepeppte Version davon, alle Tagebücher zu lesen und alle Briefe zu öffnen.“ Und die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Ulla Jelpke protestierte: „Das ist Diskriminierung pur!“

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