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in aller kürze

Bekannte Angriffspläne

Der Plan eines Untersuchungshäftlings, im Gerichtssaal seine Ex-Freundin anzugreifen, ist dem Gefängnis nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Woche vorher bekannt gewesen. Der Hinweis sei aber nicht an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht weitergeleitet worden, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach am Montag. „Das versuchen wir weiter aufzuklären.“ Der 39-Jährige hatte am 31. Januar seine Ex-Freundin im Zeugenstand gewürgt und mit einer selbst gebastelten Stichwaffe verletzt. Als der Staatsanwalt eingriff, erlitt dieser ebenfalls eine leichte Schnittwunde am Hals. Auch der Angeklagte selbst zog sich Verletzungen zu. (dpa)

Kritik an Abschiebepraxis

Mit einem „Flughafen-Theater“ will der Flüchtlingsrat am Sonntag im Helmut Schmidt-Airport gegen Abschiebungen nach Afghanistan protestieren. Die Vorstellung beginnt um 12 Uhr im Terminal 1, wie die Veranstalter am Montag mitteilten. Der Flughafen als zentraler Ort der Abschiebung sei ein Ausdruck „rassistischer Politik“. Der Protest richtet sich auch gegen das Abschiebegewahrsam, in dem abgelehnte Asylbewerber bis zu vier Tage festgehalten werden können. Während mehrere Bundesländern Bedenken gegenüber Sammelabschiebungen nach Afghanistan äußern, hält Hamburg an seinem bisherigen Kurs fest. Der Sprecher der Innenbehörde, Frank Reschreiter, sagte dem NDR, Straftäter und alleinreisende Männer würden weiterhin in das Land abgeschoben. Allerdings werde jeder Einzelfall geprüft. (epd/taz)

Verdächtiger stellt sich

Knapp zwei Wochen nach einer blutigen Auseinandersetzung auf St. Pauli hat sich ein Tatverdächtiger gestellt. Bei dem Streit am 22. Januar hatte ein 23-Jähriger lebensgefährliche Verletzungen erlitten, wie ein Polizeisprecher sagte. Er sei durch stumpfe Gewalt verletzt worden, wie genau, sei noch unklar. Der Mann liege noch im Krankenhaus, sei aber außer Lebensgefahr. Am Freitag habe sich ein 29-Jähriger in Begleitung seines Anwalts beim Ermittlungsrichter gestellt. Der Tatverdächtige gehöre zur Türsteherszene und sei einschlägig polizeibekannt. Ein Haftbefehl war bereits erlassen worden. (dpa)

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