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Niederlage für Wahlstift-Firma

Im von der „ARGE Wahlstift“ angestrengten Verfahren gegen den Chaos Computer Club (CCC) mussten die Hersteller des „Digitalen Wahlstift Systems“ (DWS) eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Hamm einstecken. Der CCC konnte das Recht auf Publikation seiner Erkenntnisse über Sicherheitslücken im Wahlstiftsystem verteidigen. Die Hersteller hatten dem Club verbieten wollen, zu behaupten, das DWS sei gehackt worden. Der CCC hatte im Vorfeld der Hamburger Bürgerschaftswahl 2008 auf Schwachstellen am Wahlstift hingewiesen, worauf dieser nicht zu Einsatz kam. (taz)

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