Ibrahim M. will kurz raus

JUSTIZ Ibrahim M., bekannt als Anführer der mittlerweie verbotenen Bremer Mongols, hat Haftausgänge beantragt. Die JVA prüft das. Die Bremer Behörden erwägen derweil seine Ausweisung.

Relevant ist, ob Ibrahim M. in Freiheit den Chef-Posten des Rocker-Clubs Mongols wieder ausfüllen würde

Wie geht es weiter für den inhaftierten Ibrahim M.? Nach Informationen der taz stellt das Bremer Innenressort derzeit Überlegungen dazu an, ob man M. aus Deutschland ausweisen könnte. Der als Anführer des mittlerweile verbotenen Bremer Rockerclub-Ablegers Mongols MC bekannt gewordene M. sitzt seit 2014 in Bremen eine sechsjährige Haftstrafe ab. Er soll im Libanon geboren sein, aber wie viele Angehörige der Gruppe der Mhallami keine Staatsangehörigkeit besitzen. Eine Ausweisung wäre demnach schwierig. Nach derartigen Überlegungen gefragt, erklärte Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts: „Zu dieser Frage geben wir derzeit keinen Kommentar ab.“

M. hat vor Kurzem einen Antrag auf Haftlockerung gestellt, wie der Weser Kurier berichtete. Für länger Inhaftierte ist das nichts Ungewöhnliches. Justizressort-Sprecher Sebastian Schulenberg bestätigte der taz, dass die Justizvollzugsanstalt Bremen derzeit einen Antrag M.s auf unbegleitete Ausgänge prüft. Dazu seien externe Materialien von Polizei und Staatsanwaltschaft eingeholt worden. Auch dem Justizressort würde ein solcher Antrag vor Beschluss noch einmal vorgelegt. Berücksichtigt werde dabei unter anderem das Verhalten während der Haft, so Schulenberg.

Relevant ist auch, ob zu erwarten ist, dass M. in Freiheit den Chefposten des Rocker-Clubs wieder ausfüllen würde. Obwohl im Knast, galt M. bislang weiterhin als einflussreich. Mitte Januar zeigte die Bild-Zeitung ein Foto, auf dem M. zusammen mit einem Kompagnon im Knast zu sehen ist und M. einen Mongols-Pullover trägt – eine Absagung von dem Rocker-Club sieht anders aus. Die Frage ist, ob die Mongols in Bremen nach einer Entlassung Ibrahim M.s wieder an Stärke gewinnen würden.

Die Bremer Polizei befürchtet seit Längerem, dass es zu neuen Auseinandersetzungen zwischen den Mongols mit den verfeindeten Hells Angels kommen könnte. Offiziell gibt es zwar beide Rocker-Clubs in Bremen nicht mehr. Seit Gewaltätigkeiten im Jahr 2011 wurden zunächst im gleichen Jahr die Mongols und 2013 dann die Hells Angels verboten.

Verschwunden sind sie aber keineswegs. Hells Angels-Größen traten zuletzt vor einer Gaststätte in einem Waller Kleingartengebiet wieder stärker öffentlich auf, in Bremerhaven hat mit den Bloody Warriors ein Unterstützer-Club der Mongols im vergangenen Jahr ein Clubhaus neu aufgemacht. Die Bloody Warrior posieren vor allem in den sozialen Netzwerken auf Fotos und fordern damit die Hells Angels heraus.

Im Juli vergangenen Jahres war ein Antrag Ibrahim M.s auf Haftentlassung nach halb verbüßter Strafe abgelehnt worden. Im Juli dieses Jahres stünde der nächste Termin nach Verbüßung der Dreiviertelstrafe an. Allerdings liegt gegen M. und vier weitere Menschen noch ein altes Verfahren vor dem Landgericht Bremen, wie ein Gerichtssprecher der taz erklärte. Wann dies eröffnet wird, ist derzeit nicht klar. Das weitere Verfahren spielt sowohl für eine vorzeitige Haftentlassung, als auch für den aktuellen Antrag auf Lockerung der Haftbedingungen eine Rolle. Jean-Philipp Baeck